KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Heizung? Der KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.

Der Zuschuss kann für folgende Heizungstypen beantragt werden:

  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Brennstoffzellenheizung
  • Solarthermische Anlagen
  • Innovative Heizungstechnik
  • Gebäude- oder Wärmenetzanschluss

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die Ihre Heizung im selbstbewohnten Eigentum austauschen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigen­tümer von Wohnungen in Eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens auf Ihr Konto ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:

  • Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Heizung bis 2028 austauschen
  • Einkommensbonus in Höhe von 30 %, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt
  • Effizienzbonus in Höhe von 5 %, wenn Sie eine Wärmepumpe installieren, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird

In Summe können die Grundförderung und die Boni maximal 70% der förderfähigen Kosten betragen.

Gut zu wissen

  • Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss beträgt maximal 30.000 Euro – auch wenn Ihr Heizungstausch teurer wird. Sie können also einen Zuschuss von maximal 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro) erhalten.
  • Nutzen Sie künftig eine Biomasseheizung, die einen Emissionsgrenzwert von 2,5mg/m³ einhält, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 2.500 Euro.
  • Der Zuschuss ist kombinierbar mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359).
    So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren.

Quelle: foerder-welt.de